Totenfürsorgeverfügung
Seit September 2025 sind in Rheinland-Pfalz neue Bestattungsformen möglich.
Für diese muss eine Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten ausgefüllt werden.
Liegt eine solche Totenfürsorgeverfügung nicht vor, besteht zwingend Friedhofspflicht.
Alle Dokumente stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung. So können Sie alles in Ihrem eigenen Tempo bearbeiten.
Downloads
Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit so viel Orientierung und Entlastung wie möglich bieten. Daher finden Sie hier alle Formulare übersichtlich zusammengestellt – zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen.
