Grundsätze
Trauer ist individuell
Transparenz
Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, was mit seinen Verstorbenen geschieht. Du entscheidest, wie nah du sein willst. Du kannst jeden Schritt begleiten – von der Versorgung über das Ankleiden bis hin zum Krematorium. Alles kann, nichts muss.
Du kannst jederzeit wissen, was passiert und wie wir gemeinsam Abschied nehmen. Wir begleiten dich einfühlsam, respektvoll und mit voller Transparenz – so, wie du es möchtest. Deine Entscheidung. Ohne Vorhänge.
Indiviualität
Traditionell oder individuell – muss das überhaupt ein Gegensatz sein?
Auch eine traditionelle Bestattung kann persönliche und individuelle Elemente tragen. Denn jeder Abschied ist einzigartig.
Wir begleiten Verstorbene und Angehörige bedürfnisorientiert und mit offenem Blick für das, was wirklich wichtig ist. Die Wünsche und Bedürfnisse der Familie fließen dabei stets mit ein – unabhängig von der Form des Abschieds.
So entsteht ein würdevoller, persönlicher Abschied, getragen von Liebe und Respekt. Unser oberstes Ziel ist es, für dich da zu sein – genau so, wie du es brauchst.
Bestattungsarten
So individuell wie jedes Leben
Feuer- oder Erdbestattung – entscheiden Sie selbst.
Die Möglichkeiten einer letzten Ruhestätte sind vielzellig. Wir beraten Sie umfassend, sodass Ihre Entscheidung wohl überlegt getroffen werden kann, zu Ihnen passt und an alles gedacht ist.
Neues Bestattungsgesetz
Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz eröffnet den Bürger:innen von Rheinland-Pfalz neben den traditionellen Bestattungsformen zahlreiche neue Möglichkeiten. So ist bei der Erdbestattung nun auch eine Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen zulässig.
Im Rahmen der Feuerbestattung bestehen erweiterte Optionen wie die Flussbestattung in der Mosel, dem Rhein, der Saar oder der Lahn. Darüber hinaus ist die private Aufbewahrung der Asche, eine Aschenstreuung auf einem Privatgrundstück sowie die Teilung der Asche erlaubt. Auch die Weiterverarbeitung der Asche zu Edelsteinen oder persönlichen Erinnerungsstücken ist möglich.
Voraussetzung für diese individuellen Bestattungsformen ist, dass zu Lebzeiten eine Totenfürsorgeverfügung ausgefüllt und unterschrieben wird. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, gilt weiterhin der gesetzliche Friedhofszwang.
Erdbestattung
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Sargbestattung Tuchbestattung
Feuerbestattung
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Urnenbeisetzung auf dem Friedhof Baum- & Waldbestattung Flussbestattung / Seebstattung Aschenstreuung Urne nach Haus EdelsteinbestattungErdbestattung
Sargbestattung
- Traditionelle Bestattungsform
- 14-Tage-Frist zwischen Tod und Beisetzung
- Zeitnaher Abschied
Erdbestattung
Tuchbestattung
Einführung der Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen.
Bestattungstuch aus biologisch abbaubaren und leicht verrottbarem, blickdichtem Material. Holzverschalung im Grab zur Sicherstellung der notwendigen Luftkammer für den natürlichen Verwesungsprozess.
FEuerbestattung
Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
- Traditionelle Urnenbeisetzung
- je nach Friedhof traditionelle Gräber, pflegefreie Gräber, Urnenwand o.ä.
FEuerbestattung
Baum- und Waldbestattung
- RuheForst, Friedwald oder Gedächtniswald auch auf manchen Friedhöfen.
FEuerbestattung
Flussbestattung / Seebestattung
Keine Flussbestattungen in den Bereichen der Messstellen an der Mosel.Zell (Mosel) hat eine Messstelle – KEINE Flussbestattung in Zell möglich. Urne muss von Bestatter:innen dem Fluss übergeben werden.(KEINE AUSSTREUUNG DER ASCHE MÖGLICH)
Dokumentation der GPS-Daten und der Totenfürsorgeverfügung für15 Jahre durch das Bestattungshaus. Die Durchführung der Bestattung ist nur vom Schiff aus möglich.Das Schiff darf hierbei nicht am Anleger liegen.
Blumenschmuck als Mitgabe in den Fluss ist unzulässig.
FEuerbestattung
Aschenstreuung
- Zuhause im Garten.
- Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
- In Luxemburg möglich.
FEuerbestattung
Urne nach Hause
Nur die in der Totenfürsorgeverfügung genannte Person ist berechtigt, die Urne entgegenzunehmen. Die berechtigte Person muss dem Bestatter die Entgegennahme schriftlich bestätigen.
Die Totenfürsorgeverfügung sowie die Übergabebescheinigung der Urne müssen vom Bestattungshaus 15 Jahre aufbewahrt werden.
FEuerbestattung
Edelsteinbestattung
Aschenteilung zur würdevollen Weiterverarbeitung.
Die Aschenkapsel darf nur vom Bestatter geöffnet werden und wird danach wieder fest verschlossen. Teile der Asche dürfen nur an die in der Totenfürsorgeverfügung genannte Person übergeben werden.
Diese Person sorgt für die Herstellung der vereinbarten Erinnerungsstücke. Das Bestattungshaus ist verpflichtet, die Totenfürsorgeverfügung sowie die Nachweise über die Aushändigung von Teilen der Asche für 15 Jahre aufzubewahren.
Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
Bei Unsicherheiten sind wir für Sie da.
Sollten Sie Fragen oder Wünsche haben, sprechen Sie gerne offen in unserem Erstkontakt oder in einem unserer Gespräche mit uns.
Wir verstehen uns als Wegbegleiter – für den ersten Abschnitt der Trauerarbeit. Für uns ist es eine große Ehre, Verstorbene auf ihrem letzten Weg zu begleiten.
